Urheberrecht – der schlafende Riese

Am Thema Urheberrecht kommt heutzutage kein Unternehmer vorbei: Es beginnt bereits mit der Sicherstellung, dass das eigene Unternehmen keine Rechte Dritter verletzt. Durch die Ausweitung des „Werk“-Begriffes durch den Bundesgerichtshof gilt seit einigen Jahren, dass wirklich jede Art der Gestaltung (Logos, Website-Design oder Werbebanner) einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen kann. Ein Verstoß dieser Art wird höchstwahrscheinlich kein Unternehmen finanziell ruinieren. Er kann aber beispielsweise dazu führen, dass eine komplette Website neu strukturiert und designt werden muss. Schauen wir uns das Thema etwas genauer an.

Wen schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt vor allem den Geschäftsauftritt und Alleinstellungsmerkmale von Unternehmen vor Nachahmern und Wettbewerbern. Durch das Urheberrecht wird es möglich, eventuelle Verstöße hiergegen direkt zu unterbinden.

Eine rechtliche Grauzone

Das Problem: Leider kann die Reichweite des Urheberrechtsschutzes nicht verallgemeinert werden: Bei einer Verletzung kommt es immer auf den jeweiligen Fall an. Jedoch können Sie sich als Unternehmer bei der Verwendung sichtbarer Gestaltungen an zwei grundsätzliche Regeln halten.

Regel #1: Nur Originale genießen garantierten Schutz

Möchten Sie Inhalte gegen Nachahmer schützen, so müssen diese unbedingt selbst erstellt oder speziell für Ihr Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Jedes Logo oder Design sollte eigenständig und neu erstellt sein. Nur dann erhalten Sie garantiert Exklusivität gegenüber Dritten. Diese haben Sie nicht, wenn Sie vorhandene Designs erwerben. Diese sind nur äußerst selten tatsächlich für den gewerblichen Gebrauch gedacht und urheberrechtlich geschützt.

Regel #2: Dokumentation

Wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten, aber Ihre Nutzungsrechtsinhaberschaft nicht beweisen können, haben Sie ein echtes Problem. Daher gilt: Der Entstehungsweg einer Gestaltung muss immer dokumentiert werden! Ohne ausreichende Dokumentation ist es in einem eventuellen Urheberrechtsprozess extrem schwer, Ihre eigenen Designs und Gestaltungen gegenüber Dritten zu verteidigen.

Was eignet sich zur Dokumentation?

Als Dokumentation gilt bereits die einfache Rechnung einer Agentur. Allerdings ist es immer ratsam, auch den Urheber selber nennen zu können. Sie müssen wissen und darstellen können, wer etwas entworfen hat und auf welcher Rechtsgrundlage die Rechte an Sie übergegangen sind.

Als zusätzliches Beweismaterial eignen sich bei Grafiken beispielsweise gespeicherte Entwürfe. Bei der Gestaltung einer Website machen archivierte Zwischenstände den Entstehungsprozess nachvollziehbar.

Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihr geistiges Eigentum

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie einerseits Nachahmern die Nutzung Ihrer Gestaltungen untersagen. Andererseits sind Sie gegen eventuelle Vorwürfe vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgesichert. So können Sie Ihre originellen Gestaltungen und Designs unbeschwert nutzen.