Rechtsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

Erstklassige Unternehmer brauchen erstklassige Berater. Wir ermöglichen Ihrem Unternehmen die Vorteile der Rechtsabteilung mit denen der externen Rechtsberatung zu verknüpfen. 

Vertragsrecht

  • Der Transmissionsriemen aller unternehmerischen Leistungen ist stets der Vertrag mit dem Kunden. Ob es sich hierbei (selten) um einen Individualvertrag handelt, oder vielmehr um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
  • in beiden Fällen ist die sorgfältige Ausarbeitung und regelmäßige Anpassung an die jeweilige Rechtslage von grundlegender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg.
  • KEYTERSBERG erarbeitet Verträge stets im Zusammenspiel mit dem Mandanten und anhand der Erfahrungswerte im Unternehmen selbst. Das Ziel ist jedes Mal, schlanke Verträge zu produzieren, die von Geschäftspartnern unproblematisch akzeptiert werden, aber alle für das Unternehmen wesentlichen Punkte umfassen.

Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht

  • Unternehmerischer Fortschritt bedarf der Absicherung gegen Trittbrettfahrer. Der Erwerb von von Marken oder Geschmacksmustern (Designs) gehört zum täglichen Geschäft der Kanzlei.
  • Deutsche, europäische oder internationale Anmeldungen von Marken zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Warenverzeichnis sind ein Schlüssel für den werbetechnischen Schutz einer Dienstleistung oder eines Produktes und in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen.
  • Bei technischen Schutzrechten (Patenten und Gebrauchsmuster) beschränken wir uns auf die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr.
  • Aber auch dort, wo der Schutz eines Produktes bereits über das Urheberrecht möglich ist, kann mit entsprechender anwaltlicher Tätigkeit die Position des Unternehmens geschützt und oft verbessert werden.

Gesellschaftsrecht

  • Wir beraten Unternehmer und Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, sei es bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter, der Unternehmensübergabe an die nächste Generation oder dem strategischen Kauf oder Verkauf von Beteiligungen oder anderen Unternehmen

Als unmittelbarer Ansprechpartner der Unternehmensleitung stehen wir stets bereit, wenn es gilt, wichtigere oder schwierige strategische Entscheidungen zu treffen.

Soweit es dabei um die besonders sensiblen Bereiche des Gesellschaftsrechts, Vertragsrechts oder gewerblicher Schutzrechte geht, übernehmen wir auch die Ausgestaltung von Verträgen, führen Verhandlungen mit Vertragspartnern und setzen die Interessen des Unternehmens notfalls auch vor Gericht durch.

In anderen Rechtsgebieten zeigen wir die rechtlichen Problemlagen auf und unterstützen das Unternehmen bei der Beauftragung eines Spezialisten im jeweiligen Fall.